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Autoversicherung wechseln und Prämie optimieren

Eine Anpassung der Police, ein Fahrzeugwechsel oder einfach das Sparpotenzial nutzen: Es gibt viele Gründe, die eigene Autoversicherung zu überprüfen. Doch in der Schweiz halten sich Verträge oft hartnäckig durch automatische Verlängerungsklauseln und strikte Kündigungsfristen.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über den Wechsel der Autoversicherung in der Schweiz wissen müssen – von den rechtlichen Kündigungsgründen über einzuhaltende Fristen bis hin zum reibungslosen Ablauf.

Wann kann man die Autoversicherung in der Schweiz wechseln?

Ein Wechsel der Autoversicherung ist nicht jederzeit beliebig möglich. Das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie die individuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) legen fest, zu welchen Zeitpunkten eine Kündigung rechtswirksam ist.

1. Ordentliche Kündigung zum Ablauf der Vertragsdauer

Jeder Versicherungsvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen (häufig 1 Jahr oder mehrjährige Verträge mit jährlichem Kündigungsrecht).

  • Die Regel: Sie können den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
  • Die Frist: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 2 bis 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode.
  • Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss am letzten Tag der Frist bei der Versicherung eingetroffen sein (Datum des Poststempels reicht bei vielen Anbietern nicht aus).

2. Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung

Erhöht Ihre Versicherung die Prämie oder ändert sie die Vertragsbedingungen für das kommende Jahr, steht Ihnen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

  • Die Regel: Die Gesellschaft muss Ihnen die Prämienanpassung rechtzeitig (meist mindestens 25 bis 30 Tage vor Ende des Versicherungsjahres) mitteilen.
  • Die Frist: Sie haben ab Erhalt der Mitteilung Zeit, bis spätestens zum letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.

3. Wechsel bei Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel

Kaufen Sie ein neues Auto oder wechseln den Fahrzeughalter, endet die bisherige Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung automatisch bei der Immatrikulation des neuen Fahrzeugs auf dem Strassenverkehrsamt.

  • Die Regel: Bei der Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) besteht bei einem Fahrzeugwechsel ein direktes Sonderkündigungsrecht. Sie können für das neue Fahrzeug problemlos eine neue Versicherung wählen.

4. Kündigung im Schadenfall

Tritt ein versicherter Schadenfall ein und die Gesellschaft erbringt eine Leistung, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen.

  • Die Frist: Nach der Entschädigungszahlung durch die Versicherung bleibt Ihnen meist eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag fristlos oder auf das Ende der aktuellen Entschädigungsperiode zu kündigen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gelingt der Wechsel der Autoversicherung

Damit beim Wechsel keine Deckungslücke entsteht und Sie nahtlos geschützt bleiben, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Kündigungsfrist prüfen
  2. Neue Offerten vergleichen
  3. Alten Vertrag fristgerecht kündigen
  4. Neuen Nachweis an Strassenverkehrsamt übermitteln

Schritt 1: Stichtag und Kündigungsfrist ermitteln

Prüfen Sie in Ihrer aktuellen Police das Enddatum der Versicherungsperiode sowie die vereinbarte Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate per 31. Dezember).

Schritt 2: Neuer Deckungsschutz und Vergleich

Holen Sie Offerten für das neue Fahrzeug oder die bestehende Police ein. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Deckungsbausteine wie:

  • Grobfahrlässigkeitsschutz
  • Bonusschutz
  • Parkschadendeckung
  • Freie Garagenwahl

Schritt 3: Rechtssichere Kündigung einreichen

Senden Sie das Kündigungsschreiben rechtzeitig ab. Nutzen Sie für eine rechtssichere Abwicklung ohne Formfehler beispielsweise das digitale Kündigungstool von Kündigen24, um den Fristnachweis zu sichern.

Schritt 4: Versicherungsnachweis übermitteln

Bei einem Fahrzeugwechsel übermittelt die neue Versicherung den elektronischen Versicherungsnachweis (eVN) direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt. Erst danach wird der Fahrzeugausweis ausgestellt oder geändert.

Häufige Fehler beim Wechsel der Autoversicherung

  • Verwechseln von Poststempel und Eintreffen: Die Kündigung gilt erst als zugestellt, wenn sie bei der Versicherung eingegangen ist.
  • Unklare Vertragsdauer: Auch bei mehrjährigen Verträgen besteht in der Schweiz nach neuem VVG-Recht oft nach dem dritten Jahr ein jährliches Kündigungsrecht – prüfen Sie die Klauseln genau.
  • Deckungslücken bei Kasko: Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, aber achten Sie darauf, dass der Kaskoschutz nahtlos am selben Tag startet, an dem der alte Vertrag endet.

Autoversicherung einfach und rechtssicher kündigen mit Kündigen24

Das Überwachen von Fristen und das Erstellen rechtssicherer Kündigungsschreiben kann zeitintensiv sein. Mit Kündigen24 verwalten Sie Ihre Versicherungsverträge zentral an einem Ort. Erstellen Sie Kündigungsschreiben in unter zwei Minuten und stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge fristgerecht und nachweisbar beendet werden.

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